// Teilnahmebedingungen

Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme am Sparkassen Cross Pforzheim

§ 1 Anwendungsbereich – Geltung

  1. Der Sparkassen Cross Pforzheim wird nach den Bestimmungen des Deutschen Leichtathletik Verbandes (DLV) und der International Association of Athletics Federations (IAAF) unter Aufsicht des Badischen Leichtathletik Verbandes veranstaltet. Veranstalter des Sparkassen Cross Pforzheim ist der Turnverein 1880 Huchenfeld e.V., Industriestraße 89, 75181 Pforzheim. Für die Organisation und Vermarktung des Sparkassen Cross Pforzheim ist HH-SPORTMARKETING Wolfgang Hohl, Albert-Schweitzer-Str. 50, 75181 Pforzheim verantwortlich.
  2. Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter / der Organisation zustande kommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag). Sie sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter/Organisation und Teilnehmer. Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Teilnehmer erfolgen und die von dem Veranstalter / der Organisation im Internet oder in Schriftform bekanntgegeben werden, werden ohne weiteres Vertragsbestandteil.
  3. Sämtliche Erklärungen eines Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter / der Organisation sind an die Organisation zu richten.

§ 2 Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen

  1. Startberechtigt ist jeder, der die Teilnahmebedingungen akzeptiert.
  2. Für die Teilnahme an der Veranstaltung sind Sportgeräte ausgeschlossen. Für die Walking-Strecke sind entsprechende Sportgeräte zugelassen, sofern sie die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmer oder Besucher der Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Für den Wettbewerb "Family-Walking" sind auch Kinderwagen zugelassen.
  3. Organisatorische Maßnahmen gibt die Organisation den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen der Organisation und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge
    zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist die Organisation berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis der Organisation abgegeben werden. Zu diesem Personenkreis zählen auch die Angehörigen der die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, die bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutz des Teilnehmers diesem auch die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung untersagen können.

§ 3 Anmeldung – Meldegebühren – Zusatzdienstleistungen – Zahlungsbedingungen– Rückerstattung

  1. Die Organisationsgebühren betragen für Aktive 6,00 €, für Jugendliche 4,00 € sowie für Schüler 3,00 €, für das Family Walking 5,00 € pro Famile, für 10km Walking 8,00 €, für 21km Walking 12,00 €. Für Nachmeldungen erhöht sich die fällige Organisationsgebühr um 3,00 € pro Meldung. In den Organisationsgebühren ist das Startgeld, das der Veranstalters erhebt, enthalten. Dieses Startgeld führt die Organisation an den Veranstalter ab. Das Startgeld beträgt für Aktive/10km Walking/ 21km Walking je 5,00 €, für das Family-Walking 4,00 €, für Jugendliche 3,00 € sowie für Schüler 2,00 €.
  2. Die Anmeldung kann per Online-Anmeldung über das entsprechende „Web-Formular” im Internet erfolgen.
  3. Die Organisationsgebühr ist spätestens am Veranstaltungstag per Barzahlung zu entrichten.
  4. Die Organisation versendet grundsätzlich keine Anmeldebestätigungen. Die Organisation behält sich vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser entweder bei seiner Anmeldung schuldhaft falsche Angaben zu personenbezogenen Daten, die für die Bewertung seiner sportlichen Leistung nach den o.g. sportlichen Regelwerken relevant sind, gemacht hat, er einer Sperre durch den DLV bzw. IAAF unterliegt oder der Verdacht besteht, dass der Teilnehmer nach Einnahme nicht zugelassener Substanzen (Doping) an den Start geht.
  5. Die Teilnahme ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar. Startnummern sind nicht übertragbar. Veränderungen jeglicher Art an den Startnummern sind zu unterlassen. Bei Zuwiderhandlung kann die Organisation den Teilnehmer disqualifizieren. Der Teilnehmer verliert jeglichen Anspruch auf Rückerstattung der entrichteten Oranisationsgebühr und sonstige Auszeichnungen.
  6. Tritt ein gemeldeter Teilnehmer nicht zum Start an oder erklärt er vorher seine Nichtteilnahme gegenüber der Organisation, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Organisationsbeitrages. Dies gilt grundsätzlich auch bei einem berechtigten Rücktritt des Teilnehmers; in diesem Falle bleibt dem Teilnehmer jedoch der Nachweis vorbehalten, dass der auf den Teilnehmer entfallene Aufwand unter Berücksichtigung einer etwaigen Möglichkeit zur Vergabe des Startplatzes an einen anderen Teilnehmer geringer als der von ihm geleistete Organisationsbeitrag war.
  7. Die Rückerstattung der Organisationsbeiträge kommt im Übrigen nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht. Ist der Ausfall von der Organisation nicht zu vertreten, findet nur eine teilweise Erstattung statt, in Höhe der nach Abzug des auf den Teilnehmer entfallenden anteiligen bereits von der Organisation getätigten Aufwandes verbleibenden Differenz; dabei bleibt dem Teilnehmer der Nachweis vorbehalten, dass dieser anteilige Aufwand geringer war.
  8. Die Organisation setzt ein organisatorisches Limit (Zahl der Teilnehmer und/oder späteres Anmeldedatum) fest, das in der Ausschreibung des betreffenden Laufes oder zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben wird. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden nicht angenommen.
  9. Eine Anmeldung im Sinne der Teilnahmebedingungen liegt vor, wenn die Organisationsgebühr entrichtet wird. Kostenfreie Veranstaltungspunkte für Schulen sind hiervon ausgenommen.

§ 4 Altersklasseneinteilung – Zuordnung zu den Altersklassen

  1. Die Altersklassen werden gemäß der Leichtathletikordnung des DLV gebildet.
  2. Alle Teilnehmer werden grundsätzlich durch ihr Geburtsjahr der jeweiligen Altersklasse zugeordnet. Soll ein Start in einer anderen Altersklasse erfolgen, so muss dies der Organisation bei der Anmeldung gesondert mitgeteilt werden.
  3. Ein Start in mehreren Altersklassen ist ausgeschlossen.

§ 5 Wertungsläufe für den DEUTSCHEN CROSSCUP

  1. Grundsätzlich sind alle angebotenen Laufwettbewerbe Wertungsläufe für den DEUTSCHEN CROSS CUP.
  2. Davon ausgenommen sind die Altersklassen, die in den Teilnahmebedingungen des DEUTSCHEN CROSS CUP nicht aufgeführt sind.
  3. Aktive können ausschließlich beim Langstreckenwettbewerb Punkte für den DEUTSCHEN CROSS CUP erzielen.
  4. Die Organisation bemüht sich, dies in der Ausschreibung zu kennzeichnen.

§ 5Haftungsausschluss

  1. Ist die Organisation in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht gegenüber dem Teilnehmer weder seitens der Organisation noch seitens des Veranstalters.
  2. Die Organisation / der Veranstalter haftet nicht für nicht wenigstens grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden; ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters / der Organisation beruhen, und Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich die Organisation / der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen sie zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.
  3. Die Organisation / der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an Laufveranstaltungen. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen. Die Organisation empfiehlt dies ausdrücklich.
  4. Die Organisation / der Veranstalter übernimmt keine Haftung für von ihr beauftragten Dritten für den Teilnehmer verwahrte Gegenstände; die Haftung der Organisation / des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.

§ 5 Datenerhebung und -verwertung

  1. Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, einschließlich des Zwecks der medizinischen Betreuung des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf durch die die Organisation betreuenden medizinischen Dienste, verarbeitet. (§ 28 BundesdatenschutzG). Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.
  2. Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassette etc.) können von der Organisation ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden.
  3. Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten können zum Zwecke der Zusendung von Fotos des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf an einen kommerziellen Fotodienstleister weitergegeben werden. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein. Hiermit erklärt der Teilnehmer jedoch nicht zugleich, dass er ein solches Foto kaufen möchte.
  4. Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten können an einen kommerziellen Dritten zum Zweck der Zeitmessung, an weitere Dritte auch zur Erstellung der Startnummern sowie der Start-/Ergebnislisten und der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben werden. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesen Zwecken ein.
  5. Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht, Nationalität, ggf. Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) des Teilnehmers zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten in allen relevanten Veranstaltungsbegleitenden Medien (Druckerzeugnissen wie Programmheft und Ergebnisheft, sowie im Internet) abgedruckt bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.
  6. Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten sowie ggf. weitere Daten können im Falle einer medizinischen Behandlung im Rahmen der Veranstaltung durch die die jeweilige Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste in anonymisierter Form an die Technische Universität München, Lehrstuhl und Poliklinik für Präventive und Rehabilitative Sportmedizin, zur wissenschaftlichen Auswertung mit dem Ziel einer Verbesserung der gesundheitlichen Aspekte von Laufveranstaltungen weitergegeben werden. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der in Abs.1 genannten Daten zu diesem Zweck ein. Die individuelle ärztliche Schweigepflicht (§ 203 StGB) bleibt von dieser Einwilligung unberührt.
  7. Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten können zum Zwecke der Zusendung von Informationsmaterial für kommende Veranstaltungen von der Organisation bzw. mit der Organisation zusammenarbeitenden Unternehmen genutzt werden. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.
  8. Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten können zum Zwecke der Abwicklung der Veranstaltung von der Organisation an zusammenarbeitenden Unternehmen genutzt werden. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.
  9. Der Teilnehmer kann der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten gem. vorstehender Absätze gegenüber der Organisation schriftlich, per Telefax oder E-Mail widersprechen.

§ 8 Disqualifikation und Ausschluss von der Veranstaltung

  1. Wird die offiziell zugeteilte Startnummer in irgendeiner Weise verändert, insbesondere der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht, so kann der Teilnehmer von der Teilnahme ausgeschlossen werden, in jedem Falle wird er von der Zeitwertung ausgeschlossen (Disqualifikation). Im Übrigen gelten die Regeln der in § 1 Abs. 1 genannten Sportverbände sowie § 2 Absatz 1 dieser allgemeinen Teilnahmebedingungen entsprechend.

§ 9 Prämienauszahlung

  1. Die Auszahlung der Prämien erfolgt grundsätzlich per Überweisung nach Rechnungsstellung.
  2. Die Prämien werden grundsätzlich nur an Athleten ausbezahlt, die für den DLV startberechtigt sind. Internationale Prämien werden separat ausgeschrieben.
  3. Ist der Prämienberechtigte zum Ausweis der gesetzlichen Umsatzsteuer berechtigt, so stellt er diese zusätzlich zur Prämie in Rechnung.
  4. Der Prämienanspruch wird durch Abwesenheit bei der Siegerehrung verwirkt.
  5. Nähere Bestimmungen zur Prämienauszahlung erhalten die Prämienberechtigten bei der Siegerehrung schriftlich ausgehändigt. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen führt zum Verlust des Prämienanspruchs.
  6. Der Prämienanspruch muss der Organisation bis 30.11. des Jahres vorliegen. Mit diesem Stichtag verfallenn nicht in Rechnung gestellte Prämien.

§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.
  2. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder durchführbar sein oder ihre Wirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit im Übrigen nicht berührt werden. Das Gleiche gilt, soweit sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung oder zur Ausfüllung der Lücke werden die Parteien eine angemessene Regelung treffen, die soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, soweit sie bei Abschluss des Vertrages den Punkt bedacht hätten.
  3. Gerichtsstand ist Pforzheim.

Stand: 10. Oktober 2009

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