// Teilnahmebedingungen

Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme am Deutschen Cross Cup

§ 1 Anwendungsbereich – Geltung

  1. Der Deutsche Cross Cup ist eine Cup-Wertung von einzelnen Crosslauf-Veranstaltungen. Veranstalter des Deutschen Cross Cup ist die iwentus UG (haftungsbeschränkt), Lichtenbergweg 2, 75175 Pforzheim – im nachfolgenden als Veranstalter bezeichnet.
  2. Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis. Sie sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen. Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Teilnehmer erfolgen und die von dem Veranstalter im Internet bekanntgegeben werden, werden ohne Weiteres Vertragsbestandteil.
  3. Sämtliche Erklärungen eines Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter sind schriftlich an diese zu richten.
  4. Wettbewerbe bei Crosslauf-Veranstaltungen, die für den Deutschen Cross Cup berücksichtigt werden, werden nachfolgend als Wertungsläufe bezeichnet.

§ 2 Teilnahmebedingungen

  1. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die für den Deutschen Leichtathletik-Verband startberechtigt sind und die Teilnahmebedingungen akzeptieren.
  2. Alle Teilnahmeberechtigten, die an Wertungsläufen des Deutschen Cross Cups teilnehmen, werden automatisch in der Wertung des Deutschen Cross Cups berücksichtigt. Sofern ein Teilnehmer nicht am Deutschen Cross Cup teilnehmen möchte, so hat er dies dem Veranstalter schriftlich mitzuteilen.
  3. Für die Teilnahme an Wertungsläufen sind Sportgeräte – mit Ausnahme von Spikes – ausgeschlossen.
  4. Der Veranstalter ist berechtigt aus wichtigem Grund die Prämien zu verändern.

§ 3 Wertungsklassen

Für den Deutschen Cross Cup werden folgende Wertungsklassen gebildet:

Wertungsklasse Männer Frauen
Aktive ab 23 Jahre ab 23 Jahre
Junioren (U23) 20 - 22 Jahre 20 - 22 Jahre
A-Jugend (U20) 18 - 19 Jahre 18 - 19 Jahre
B-Jugend (U18) 16 - 17 Jahre 16 - 17 Jahre

 § 4 Punktevergabe

1. Platz - 25 Punkte
2. Platz - 20 Punkte
3. Platz - 17 Punkte
4. Platz - 15 Punkte
5. Platz - 13 Punkte

6. Platz - 11 Punkte
7. Platz - 9 Punkte
8. Platz - 8 Punkte
9. Platz - 7 Punkte
10. Platz - 6 Punkte 

11. Platz - 5 Punkte
12. Platz - 4 Punkte
13. Platz - 3 Punkte
14. Platz - 2 Punkte
15. Platz - 1 Punkt 
  1. Punkte können nur in der Wertungsklasse erzielt werden, in der der Teilnehmer bei einem Wertungslauf bei Veranstaltungen des Deutschen Cross Cups startet.
  2. Beim Wechsel in die nächst höhere Altersklasse gemäß LAO werden die bisher gesammelten Punkte mitgenommen.                                                                                       

§ 5 Auszeichnungen

  1. Beim Deutschen Cross Cup werden nach dem letzten Wertungslauf folgende Prämien für die Gesamtwertung ausgeschüttet:
  2. Alle Prämien sind Nettoprämien und werden nach Rechnungsstellung durch den Prämienberechtigten per Überweisung ausbezahlt.
  3. Sofern der Prämienberechtigte zur Ausweisung der gesetzlichen Umsatzsteuer berechtigt ist, stellt er diese zusätzlich zur Prämie in Rechnung.
  4. Die Rechnungsstellung muss bis 30. März des jeweiligen Veranstaltungszeitraums erfolgen. Nicht in Rechnung gestellte Prämienansprüche verfallen am 30. März des jeweiligen Jahres.
  5. Rechnungsempfänger und verantwortlich für die Ausbezahlung der Gesamtprämien ist:
    iwentus UG (haftungsbeschränkt)
    Lichtenbergweg 2
    75175 Pforzheim
  6. Die Siegerehrung findet bei der letzten Veranstaltung des Deutschen Cross Cups statt.
  7. Sachpreise werden nicht nachgesandt.

 § 6 Wertungsläufe

  1. Wertungsläufe des Deutschen Cross Cups werden durch die Veranstalter kenntlich gemacht.

§ 7 Einspruch / Schiedsgericht

  1. Proteste können beim Schiedsgericht eingereicht werden. Für die Bearbeitung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100,- EUR erhoben, die mit dem Protest sofort entrichtet werden muss. Die Entscheidung des Schiedsgerichtes ist bindend.
  2. Wird dem Protest stattgegeben, wird die Gebühr erstattet.
  3. Das Schiedsgericht des Deutschen Cross Cups besteht aus dem Veranstaltungsbeirat und dem Veranstalter des Deutschen Cross Cups. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Veranstalters.

§ 8 Rangfolge

  1. Derjenige mit den meisten Punkten gewinnt den Deutschen Cross Cup. Die Rangfolge wird dann anhand der erzielten Punkte absteigend ermittelt.
  2. Im Falle eines Punktegleichstandes siegt der Athlet, welcher an mehreren Veranstaltungen des Deutschen Cross Cups teilgenommen hat.
  3. Besteht weiterhin ein Gleichstand erhalten die betroffenen Athleten jeweils die volle Prämie.

§ 9 Haftungsausschluss

  1. Für den Veranstalter besteht keine Schadensersatzpflicht gegenüber dem Teilnehmer, sofern der Veranstalter die Prämien verändert hat.
  2. Der Veranstalter haftet nicht für Sach-, Vermögens- und Personenschäden, die auf der Teilnahme an Wertungsläufen des Deutschen Cross Cups beruhen.
  3. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an Wertungsläufen des Deutschen Cross Cups. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen.

§ 10 Datenerhebung und -verwertung

  1. Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Wertungsläufe des Deutschen Cross Cups und des Deutschen Cross Cups verarbeitet.(§ 28 BundesdatenschutzG). Mit der Anmeldung zu Wertungsläufen des Deutschen Cross Cups willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.
  2. Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an Wertungsläufen des Deutschen Cross Cups gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassette etc.) können von dem Veranstalter ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden.
  3. Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten können zum Zwecke der Zusendung von Fotos des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf an einen kommerziellen Fotodienstleister weitergegeben werden. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein. Hiermit erklärt der Teilnehmer jedoch nicht zugleich, dass er ein solches Foto kaufen möchte.
  4. Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten können an einen kommerziellen Dritten zum Zweck der Auswertung, an weitere Dritte auch zur Erstellung der Startnummern sowie der Start-/Ergebnislisten und der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben werden. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesen Zwecken ein.
  5. Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht, Nationalität, ggf. Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) des Teilnehmers zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten in allen relevanten Veranstaltungsbegleitenden Medien (Druckerzeugnissen wie Programmheft und Ergebnisheft, sowie im Internet) abgedruckt bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.
  6. Der Teilnehmer kann der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten gem. vorstehender Absätze gegenüber der Organisation schriftlich, per Telefax oder E-Mail widersprechen.

§ 11 Disqualifikation und Ausschluss vom Deutschen Cross Cup

  1. Wird ein Teilnehmer des Dopings überführt, oder bestehen gravierende Mängel in der Glaubwürdigkeit kann dieser Teilnehmer von dem Veranstalter aus der Wertung des Deutschen Cross Cups ausgeschlossen werden.
  2. Unsportliches Verhalten kann von den Veranstaltern des Deutschen Cross Cups ebenfalls mit dem Ausschluss vom Deutschen Cross Cup geahndet werden.
  3. Bei einem Ausschluss verliert der Teilnehmer sämtliche Prämienansprüche.

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.
  2. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder durchführbar sein oder ihre Wirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit im Übrigen nicht berührt werden. Das Gleiche gilt, soweit sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung oder zur Ausfüllung der Lücke werden die Parteien eine angemessene Regelung treffen, die soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, soweit sie bei Abschluss des Vertrages den Punkt bedacht hätten.
  3. Gerichtsstand ist Pforzheim.

Stand: 28. Oktober 2010

iwentus UG (haftungsbeschränkt)
Lichtenbergweg 2
75175 Pforzheim